Frauen Fußball WM 2027
Mit großer Mehrheit wurde die Bewerbung der Sportstadt Düsseldorf als Host City für die Frauen WM 2027 beschlossen. Der Deutsche Fußball-Bund e.V. (DFB) beabsichtigt, sich gemeinsam mit dem Königlich Niederländischen Fußballbund und dem Königlich Belgischen Fußballbund um die Ausrichtung FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2027 zu bewerben. Bis zum 2. Juli 2022 will der DFB vier Host Citys in NRW ausgewählt haben. Im Anschluss folgt das Internationale Bewerbungsverfahren. Die Entscheidung über den Zuschlag der WM will die Fifa auf dem Weltkongress FWWC 2023 treffen.
Neubau Rad- und Fußgängerbrücke Kennedydamm
Der Bedarfsbeschluss sieht den Neubau der Brücke für 12,7 Mio. Euro vor. Gemäß Vorlage sollte sie zwei baulich getrennte Wege für Rad- und Fußverkehr von je 2,50 m haben. Da die Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) für einen Zweirichtungsradweg mindestens 3 m vorsieht, brachte die SPD einen Änderungsantrag ein, der für den Radweg mindestens 3 m forderte, wobei die zusätzliche Breite nicht zu Lasten des Fußbereich gehen dürfe. In der Begründung führte Elke Fobbe (SPD) aus, um Fahrrad freundlichste Großstadt zu werden, sollte Düsseldorf mindestens die ERA einhalten. Die Stadt habe eine wachsende Anzahl von Radfahrenden. Wenn die Planung nicht angepasst werde, wäre die Brücke bereits bei Eröffnung 2026 zu klein. Nach langer Diskussion gab Schwarz-Grün den Widerstand auf und der Änderungsantrag wurde einstimmig beschlossen, genauso wie anschließend der (geänderte) Bedarfsbeschluss. Nach Aussage von Verkehrsdezernenten Krahl muss die Brücke symmetrisch konstruiert werden, so dass sich wohl auch die Fußgänger*innen auf 3 m freuen können.
Joseph Beuys Gesamtschule
Der Rat der Stadt Düsseldorf beschloss mit großer Mehrheit die Ausführung und Finanzierung des Projektes: „Zukunftsfähige Überplanung des gesamten Schulstandortes Siegburger Straße 137-149 für den Bedarf der Joseph-Beuys-Gesamtschule und der Elly-Heuss-Knapp-Schule“ in Höhe von 92.765.000 EUR, sowie jährlichen Nettofolgekosten in Höhe von 8.361.606 EUR. Durch die Baumaßnahme erhält die Gesamtschule nicht nur ein moderneres Gebäude, sondern auch mehr Platz, sodass die Zügigkeit von 4 auf 6 zum Schuljahr 2024/25 erhöht werden kann.
Kein freier Eintritt für Schüler*innen im Freibad
Die SPD beantragte für die Schüler*innen kostenlosen Eintritt in den Düsseldorfer Freibädern für die Sommerferien 2022. Marina Spillner erklärte, dass ein wesentliches Problem sei, dass den Kindern in der Pandemie ihre Lebensfreude genommen wurde. Mit dem freien Eintritt soll ein Zeichen der Dankbarkeit gesetzt werden. CDU und Grüne fanden das nicht nötig, da es doch Möglichkeiten zum Schwimmen lernen gäbe und das Sommerticket mit 22 Euro nicht teuer sei. Die lange und emotionale Debatte beendete Manfred Neuenhaus (FDP): „Wir wollen einfach nur eine Freude machen. Springen Sie über ihren Schatten. Sie sind doch längst in der Defensive.“ Der Appell verhallte. Der Antrag wurde von CDU, Grüne und AfD abgelehnt.
Gremientermine am 8. März
Die SPD beantragte, dass die Verwaltung künftig am Internationalen Weltfrauentag,
8. März, keine Gremiensitzungen wie Ausschuss-, Rats-, Bezirksvertretungs,-, Beirats-, Kommissions- und Aufsichtsratssitzungen terminiert. Claudia Bednarski (SPD) begründete das damit, dass es schließlich auch möglich sei, Altweiber sitzungsfrei zu machen. Am Weltfrauentag gebe es ein umfangreiches Programm der Stadt, dass Frauen und auch Männer so besuchen können. Für die Grünen war das nicht möglich, da der 8. März immer an einem anderen Wochentag lege und so eine ganze Woche sitzungsfrei sein müsste. (Anmerkung: Muss man nicht verstehen, ich tue es auch nicht). Die FDP meinte, frau könne sich auch vertreten lassen. Worauf Dominique Mirus (Die Partei) erwiderte: „Dann sitzen lauter alte weiße Männer in den Gremien und treffen wichtige Entscheidungen.“ Der Antrag wurde mit der Mehrheit von CDU, Grüne, FDP und AfD abgelehnt.
Einsatz von Störgeräuschen gegen Jugendliche verhindert
Die Linken beantragten, dass der Oberbürgermeister und das Ordnungsamt sämtliche Pläne für den Einsatz von Ultraschall-Störgeräuschen in Düsseldorf aufgeben und keine Geräte zur Erzeugung solcher oder anderer Störgeräusche anschaffen. Diese Geräte erzeugen unangenehme Schallwellen, die nur von jungen Leuten gehört werden können. Dazu erklärte der Ordnungsdezernent Zaum, dass die Anschaffung dieser Geräte geprüft und verworfen wurde. Martin Volkenrath (SPD) sagte, es sei Menschen verachtend. Für die FDP hätte es gar nicht erst geprüft werden sollen. Die Grünen sahen es ähnlich, stimmten aber mit CDU und AfD gegen den Antrag. Damit war der Antrag abgelehnt. Das Wort von Herrn Zaum, diese Dinger nicht einzusetzen, bleibt.
Entwicklungsmaßnahmen für Glashütte- und Nirosta-Gelände vorbereiten
CDU und Grüne beantragten, dass die Verwaltung für die Brachflächen der ehemaligen Glashütte in Gerresheim und des ehemaligen Nirosta-Werks in Benrath städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach §§ 165 ff. Baugesetzbuch vorzubereiten. Insbesondere sollen Vorbereitungen getroffen werden,
- die Eigentümerin zu informieren, dass ihre Grundstücke in einen möglichen Entwicklungsbereich einbezogen werden sollen;
- die Eigentümerin die Gelegenheit zu geben, die Grundstücke, die in den Entwicklungsbereich einbezogen werden sollen, zu einem gemäß §§ 165 Baugesetzbuch festgelegten Preis privatrechtlich an die Stadt zu veräußern.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Abgelehnt wurde der Ergänzungsantrag der SPD, der die Verwaltung beauftragte, bis zur Ratssitzung am 8. September darzustellen:
- welche besonderen städtebaulichen Probleme vorliegen und wie der jeweilige qualifizierte städtebauliche Handlungsbedarf im Sinne der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für das Glashütten- bzw. für das Nirosta-Gelände gesehen wird;
- inwiefern es sich bei dem Glashütten- bzw. dem Nirosta-Gelände um besonders bedeutsame Teile des Gemeindegebietes handelt,
- welche bis dato erfolgten Arbeiten und Ergebnisse des Bebauungsplanverfahrens für die Glashütte in die städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen übernommen werden können;
- wie lange das Verfahren einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in der Regel dauert;
- ob aufgrund des laufenden Bebauungsplanverfahrens für die Glashütte eine enteignungsrechtliche Vorwirkung im Sinne des § 169 Abs. 3 BauGB vorliegt.
Damit sollte die umfassende Information des Rates und seine Gremien über die Chancen und Risiken der städterbaulichen Entwicklungsmaßnahme sichergestellt werden.