Schöffenwahl 2018

Für die am 01.01.2019 beginnende neue Wahlperiode sind Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und -schöffen für das Amtsgericht und Landgericht Düsseldorf zu wählen.

Recht zu sprechen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Diese wird aber nicht nur von hauptamtlichen Richtern, sondern auch von Laienrichtern ausgeübt, den so genannten Schöffen. Für die nächste Wahlperiode ab 01.01.2019 bis 31.12.2023 sucht das städtische Rechtsamt daher Bürgerinnen und Bürger, die dieses anspruchsvolle Amt übernehmen wollen. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis Ende April. Bisher haben sich 715 Personen dafür gemeldet, so dass noch weitere 1041 Personen gesucht werden.

Es kann sich bewerben, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahren alt ist und in Düsseldorf wohnt. Personen, die sich für das Amt der Jugendschöffin beziehungsweise des Jugendschöffen interessieren, müssen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Ein entsprechender Bewerbungsbogen und weitere Informationen sind unter: www.duesseldorf.de/rechtsamt/schoeffen-und-jugendschoeffen.html zu finden.