Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zum Gentechnikgesetz vorgelegt

Am 24.10.2017 (BT-Drs. 19/14) hat die Fraktion der SPD in den Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetz eingebracht. Dieser Entwurf entspricht dem Entwurf des Bundesrats, den dieser in der Sitzung vom 25.09.2015 mit großer Mehrheit beschlossen hatte. Hintergrund der Änderung des Gentechnikgesetzes ist die Erforderlichkeit der Umsetzung der europäischen opt-out-Vorgaben zur Änderung der Freisetzungsrichtlinie. Danach können einzelne Mitgliedstaaten den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, die in der EU zur Zulassung beantragt oder zugelassen sind, auf ihrem Gebiet unter bestimmten Voraussetzungen untersagen. Die Änderung des Gentechnikgesetzes ist in der letzten Legislaturperiode nicht mehr vom Bundestag verabschiedet worden. Hintergrund ist, dass Bund und Länder nicht einig sind, wer von ihnen letztlich für die Beantragung eines Anbauverbots zuständig sein soll. Insofern war ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode noch am Veto der SPD gescheitert.