Das Finanzministerium teilt mit:
Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans erklärte zu der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs: „Selbstverständlich wird die Landesregierung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nachkommen, bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine weiteren Kredite auf der Basis des Nachtragshaushaltsgesetzes aufzunehmen. Die Verfassungsrichter in Münster sind damit CDU und FDP lediglich dahin gehend gefolgt, die Kassenbücher für das Jahr 2010 noch nicht zu schließen. Das Gericht hat in seiner Entscheidung ausdrücklich festgelegt, dass es ‚allerdings weder der beantragten vollständigen Aussetzung des Gesetzesvollzugs noch der Rückgängigmachung aller bereits vollzogenen Bewirtschaftungsmaßnahmen’ bedarf. Darüber hinaus hat das Gericht betont, dass die heutige Entscheidung keine Vorwegnahme in der Hauptsache bedeutet.“